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Arbeitnehmertreue

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Privates Verhalten

Rechtsgebiet:
Arbeitnehmertreue
Stichworte:
Arbeitnehmertreue
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Das private Verhalten des Arbeitnehmers ist funktionsabhängig. Eine Treuepflicht besteht nur für:

  • leitende Angestellte
  • Arbeitnehmer von Tendenzbetrieben, sog.Tendenzträger.

Diese treuepflichtigen Personen sollten jegliche Äusserungen und Verhaltensweisen im Privaten vermeiden, die im Widerspruch zu ihrer Funktion resp. zu Position und Image ihres Arbeitgebers stehen.

Tendenzbetriebe

  • = Betriebe, die nebst wirtschaftlichen auch ideele Zwecke verfolgen
  • Beispiele von Zwecksetzungen
    • Wissenschaft
    • Kunst
    • Konfession
    • Politik
    • Erziehung

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