Der Arbeitnehmer hat den Arbeitgeber zu informieren über
- Geschäftsabschlüsse
- Bestellungen
- Besondere Anlässe wie
- Missstände
- Unregelmässigkeiten
- Verfehlungen Dritter
- Schadenfälle
- andere ähnliche Tatsachen.
Arbeitsrechtliche Informationen zur Treuepflicht des Arbeitnehmers in der Schweiz